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LSG Bayern, Urteil vom 07.12.2016 - 19 R 276/16
Rente wegen Erwerbsminderung Anrechnung von Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit Auflösung einer Ansparrücklage Begriff des Einkommens
1. Die Auflösung einer Ansparrücklage ist bei der Ermittlung des Arbeitseinkommens zu berücksichtigen.
2. Nach § 15 Abs. 1 S. 1 SGB IV ist Arbeitseinkommen der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit.
3. Das Arbeitseinkommen eines Selbstständigen ist für alle Sozialversicherungszweige der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit.
4. Damit entspricht das Arbeitseinkommen dem Betrag, der im Einkommensteuerbescheid als Summe der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit nach Abzug der Betriebsausgaben, aber vor Abzug der Sonderausgaben und Freibeträge festgestellt ist.
Normenkette:
SGB VI (in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung) § 96a Abs. 1 S. 1
,
SGB IV § 15 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Würzburg 14.01.2016 S 14 R 4365/09
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 14.01.2016 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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