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LSG Bayern, Urteil vom 08.09.2015 - 19 R 554/11
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung Berufsspezifische ärztliche Tätigkeit Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk
1. Aus Sicht des Senates ist die Auslegung - wie sie etwa von Prof. Dr. Gutmann et al. in NZS 2015, 361-369 vertreten wird -, nach der als berufsspezifische ärztliche Tätigkeit jede Tätigkeit anzusehen sei, bei der ärztliche Fachkenntnisse vorausgesetzt, eingesetzt oder mitverwendet werden oder werden können, eindeutig zu weit gefasst.
2. Danach wäre nämlich wiederum praktisch jede Berufstätigkeit eines medizinisch Ausgebildeten eingeschlossen, da in jedem Fall zumindest die gesundheitsförderliche Gestaltung der täglichen Arbeitsabläufe eine Mitverwendung von ärztlichen Kenntnissen darstellt und selbst bei Arbeitnehmern, die sich überhaupt nicht gesundheitsbewusst verhalten, die Möglichkeit zu einem Nutzen dieser Kenntnisse bestehen würde.
3. Eine solche Auslegung ist offensichtlich nicht geeignet, zu prüfen, ob eine Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk besteht oder nicht.
Normenkette:
SGB VI § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Nürnberg 05.04.2011 S 3 R 183/11
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 05.04.2011 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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