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LSG Bayern, Beschluss vom 17.11.2016 - 19 R 968/12
Rente wegen Erwerbsminderung Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung oder Arbeitslosigkeit
Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung bzw. Arbeitslosigkeit liegen nur dann vor, wenn dadurch eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit oder ein versicherter Wehrdienst oder Zivildienst oder ein versichertes Wehrdienstverhältnis besonderer Art unterbrochen ist.
Normenkette:
SGB VI § 43 Abs. 1
,
SGB VI § 43 Abs. 2
,
SGB VI § 58 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Würzburg 24.10.2012 S 4 R 589/09
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 24.10.2012 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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