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LSG Bayern, Urteil vom 06.08.2014 - 20 R 212/12
Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Minderung des quantitativen Leistungsvermögens durch ADHS im Erwachsenenalter
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist im Hinblick auf eine schwere spezifische Leistungseinschränkung oder eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen zunächst zu prüfen, ob der Versicherte außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig zu sein.
Normenkette:
SGB VI § 43 Abs. 1
,
SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2
,
SGB VI § 43 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Würzburg 05.03.2012 S 8 R 506/11 , SG Würzburg 31.01.2012 S 8 R 506/11
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 31.01.2012 in der Fassung des Beschlusses vom 05.03.2012 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 10.11.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.03.2011 abgewiesen.
II.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
III.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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