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LSG Bayern, Urteil vom 15.04.2015 - 20 R 562/12
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Entgeltpunkten für Versicherungszeiten im Fremdrentenrecht
1. Aus dem eigenständigen Charakter von Vorschussbescheiden folgt, dass hinsichtlich der endgültigen Leistungen keine Bindungswirkung eintritt.
2. Den Berechtigten ist bekannt, dass eine endgültige Bewilligung noch einer weiteren Prüfung bedarf und er kein Vertrauen in eine endgültige Leistungsbewilligung entwickeln kann.
3. Sind bereits 25 Entgeltpunkte für anrechenbare Zeiten nach dem FRG zu berücksichtigen, ist damit schon die Höchstzahl an Entgeltpunkten erreicht, die § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG n.F. für ein Zusammentreffen von Renten aus eigener Versicherung und wegen Todes zulässt.
Normenkette:
FRG § 22 Abs. 1 S. 1
,
FRG § 22b Abs. 1 S. 1
,
GG Art. 14
,
GG Art. 2 Abs. 1
,
GG Art. 20 Abs. 3
,
GG Art. 3 Abs. 1
,
RVNG Art. 15 Abs. 3
, ,
SGB VI § 300 Abs. 2
,
SGB X § 44
Vorinstanzen: SG Bayreuth 21.05.2012 S 3 R 634/09
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 21.05.2012 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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