LSG Bayern, Beschluss vom 23.01.2007 - 20 R 691/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im sozialgerichtlichen Verfahren für die verspätete Geltendmachung eines Vergütungsanspruchs
Die schwere Erkrankung der Mutter und deren Ableben sind nicht geeignet, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen
Stand für die verspätete Erstellung einer Gutachtenrechnung zu rechtfertigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: JVEG § 2 Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: SG Nürnberg 12.11.2003 S 18 RJ 850/02