LSG Bayern, Urteil vom 31.05.2005 - 6 R 306/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Anspruch auf Nachversicherung, Fehlverhalten eines öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers
1. Der Versicherungsträger ist nach Ablauf eines Jahres nach dem Ausscheiden aus einem versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis
nicht verpflichtet, Nachversicherungsbeiträge an eine berufsständische Versorgungseinrichtung zu übertragen. Eine Wiedereinsetzung
in den vorigen Stand kommt bei Versäumung der materiell-rechtlichen Ausschlussfrist des §
186 Abs.
1 Nr.
1 SGB VI nicht in Betracht.
2. Ein Fehlverhalten des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers im Zuge der Nachentrichtung von Versicherungsbeiträgen kann nicht
dem Versicherungsträger über die Grundsätze des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zugerechnet werden. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 26 § 27
,
Vorinstanzen: SG München 27.04.1999 S 8 RJ 2478/97