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LSG Bayern, Urteil vom 08.12.2009 - 7 AS 492/08
Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit einer mündlichen Verhandlung trotz Abwesenheit der Beteiligten
Das Gericht darf trotz Abwesenheit der Beteiligten in der mündlichen Verhandlung entscheiden, wenn die Beteiligten mit ausreichender Frist zur mündlichen Verhandlung geladen wurden, dabei darauf hingewiesen wurden, dass auch im Falle ihres Ausbleibens verhandelt und entschieden werden kann und ein Verlegungsantrag nicht gestellt wurde. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 62
Vorinstanzen: SG München 04.11.2008 S 54 AS 1203/06
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 4. November 2008 wird als unzulässig verworfen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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