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LSG Bayern, Beschluss vom 30.04.2015 - 7 AS 640/13
Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren; Keine Geltung des Verbots der reformatio in peius
1. Das Verbot der reformatio in peius gilt im Rahmen einer Streitwertbeschwerde nicht.
2. Wird mit der Beschwerde die Herabsetzung des Streitwertes begehrt und erweist sich der Streitwert sogar als höher, ist zunächsst die Beschwerde zurückzuweisen. Anschließend ist der Streitwertbeschluss abzuändern und der Streitwert heraufzusetzen.
3. Bei mehreren Auskunftsansprüchen nach § 60 SGB II ist für jeden einzelnen Auskunftsanspruch ein Streitwert von 5000,00 Euro anzusetzen.
Normenkette:
GKG § 63
,
SGB II § 33
,
SGB II § 60

Entscheidungstext anzeigen: