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LSG Bayern, Urteil vom 22.11.2016 - 7 R 5149/16
Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung Betriebsprüfungsbescheid Beginn der Verjährung Rechtmäßiger Bescheid
1. Da es sich bei dem Erstattungsverfahren um ein selbständiges Verfahren handelt, das einen eigenen Antrag voraussetzt, kommt es für den Eintritt der Verjährung allein auf den Erstattungsantrag an.
2. Für das Verfahren der Erstattung kommt es dabei nicht darauf an, ob die Beiträge zum damaligen Zeitpunkt rechtmäßig bzw. aufgrund eines rechtmäßigen Bescheids erhoben wurden.
3. Für die Frage des Beginns der Verjährung ist abzustellen auf den Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge.
Normenkette:
SGB IV § 27 Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: SG München 25.08.2016 S 47 R 296/16
Tenor
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 25. August 2016 wird zurückgewiesen.

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