Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Beschluss vom 16.11.2009 - 8 AS 715/09
Statthaftigkeit der Beschwerde nach § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG seit dem 1.4.2008
In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist die Beschwerde nach § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG seit dem 1.4.2008 ausgeschlossen, wenn in der Hauptsache die Berufung nicht zulässig wäre Eine Zulassungsmöglichkeit der Beschwerde ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Insbesondere aber könnte eine solche Zulassung nicht allein in der Rechtsmittelbelehrung gesehen werden. Sie müsste im Tenor oder zumindest in den Entscheidungsgründen Erwähnung finden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 172 Abs. 3 Nr. 1
,
SGG § 173
Vorinstanzen: SG München 16.10.2009 S 48 AS 2212/09 ER
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 16. Oktober 2009 wird verworfen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: