LSG Bayern, Urteil vom 14.02.2008 - 11 SO 97/07
Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung in der Sozialhilfe, Aufhebung eines Bescheides wegen einer wesentlichen Änderung
der Verhältnisse bei Absenkung der Miet- und Unterkunftskosten
Es liegt eine Berechtigung zur Aufhebung eines Bescheides über die Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung
vor, wenn die tatsächlichen Miet- bzw Unterkunftskosten abgesenkt werden und damit eine wesentliche Änderung der Verhältnisse
iS des § 48 Abs. 1 SGB X eintritt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 48 Abs. 1 S. 1
,
SGB XII § 29 Abs. 1 S. 1
,
SGB XII § 41 Abs. 1
,
SGB XII § 42 S. 1 Nr. 2
Vorinstanzen: SG Nürnberg 26.09.2007 S 20 SO 85/07