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LSG Bayern, Urteil vom 11.05.2015 - 12 EG 33/14
Elterngeld Geldwerte Vorteile einer Dienstwagennutzung Ein-Prozent-Regelung Steuerrechtliche Beurteilung im Bezugszeitraum
1. Wird die Ein-Prozent-Regelung angewandt und der Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz genutzt, erhöht sich der pauschale Wert des geldwerten Vorteils für jeden Entfernungskilometer der einfachen Strecke um 0,03 Prozent des Listenpreises.
2. Hierbei handelt es sich um eine typisierende Betrachtung, bei der die tatsächlich zurückgelegten Kilometer keine Rolle spielen.
3. Maßgeblich ist allein die steuerrechtliche Beurteilung im Bezugszeitraum, nicht die später im Einkommensteuerbescheid festgesetzte Steuer.
4. Dies entspricht dem Grundsatz, die Bewilligung und Ausreichung von Elterngeld zügig durchzuführen.
Normenkette:
EStG § 8 Abs. 2 S. 2
,
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2
Vorinstanzen: SG München 12.08.2014 S 33 EG 88/13
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 12. August 2014, S 33 EG 88/13, wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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