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LSG Bayern, Urteil vom 16.12.2015 - 12 KA 121/14
Zuweisung eines höheren Regelleistungsvolumens wegen im Aufbau befindlicher Praxis Jungpraxisregelung Bemessung des Zeitraums der Aufbauphase
1. Grundlage der Jungpraxisregelung ist die Rechtsprechung des BSG, wonach umsatzmäßig unterdurchschnittlich abrechnende Praxen die Möglichkeit haben müssen, zumindest den durchschnittlichen Umsatz der Arztgruppe zu erreichen.
2. Danach muss dem Vertragsarzt - wegen seines Rechts auf berufliche Entfaltung unter Berücksichtigung der sog. Honorarverteilungsgerechtigkeit - die Chance bleiben, durch Qualität und Attraktivität seiner Behandlung oder auch durch eine bessere Organisation seiner Praxis neue Patienten für sich zu gewinnen und so legitimerweise seine Position im Wettbewerb mit den Berufskollegen zu verbessern.
3. Daher ist allen Praxen mit unterdurchschnittlichen Umsätzen die Möglichkeit einzuräumen, durch Umsatzsteigerung jedenfalls bis zum Durchschnittsumsatz der Fachgruppe aufzuschließen und damit ihre Praxis zu einer mit typischen Umsätzen auszubauen.
4. Die Bemessung des Zeitraums der Aufbauphase erfolgt im HVV durch die Vertragspartner bzw. in der Satzung über die Honorarverteilung durch die Kassenärztliche Vereinigung.
Normenkette:
SGB V i.d.F. v. 01.07.2008 § 87b Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: SG München 16.05.2014 S 28 KA 1440/12
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 16. Mai 2014, S 28 KA 1440/12 wird zurückgewiesen.
II.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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