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LSG Bayern, Urteil vom 17.01.2018 - 12 KA 123/16
Sachlich rechnerische Richtigstellung von Vertragsarztabrechnungen wegen implausibler Quartalsarbeitszeiten Indizienbeweis für eine nicht ordnungsgemäße Abrechnung Grobe Fahrlässigkeit des Arztes
1. Indizienbeweise für eine nicht ordnungsgemäße Abrechnung sind u.a. Quartalsprofile, die Behandlungszeiten für Leistungen dokumentieren, die der Arzt in einem Quartal abgerechnet hat.
2. Hat eine Honorarabrechnung eines Vertragsarztes (lediglich) einen Fehler, liegt bereits grobe Fahrlässigkeit des Arztes vor.
3. Die jeder Quartalsabrechnung beizufügende sog. Abrechnungssammelerklärung erfüllt dann nicht mehr ihre Garantiefunktion; damit kommt das gesamte Quartalshonorar zu Fall.
Normenkette:
SGB V § 106a Abs. 1
,
SGB V § 106a Abs. 2 S. 1
Vorinstanzen: SG München 11.10.2016 S 38 KA 1611/14
Tenor
I.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 11. Oktober 2016, S 38 KA 1611/14 insoweit abgeändert, als die Beklagte verpflichtet wird, über den Widerspruch der Klägerin entsprechend der Rechtsauffassung des Senats zu entscheiden.
II.
Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
III.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin 9/10, die Beklagte 1/10.
IV.
Die Revision wird zugelassen.

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