LSG Bayern, Beschluss vom 30.08.2007 - 12 KA 494/07
Entziehung der Zulassung eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Sofortvollzug wegen Besitz kinderpornografischer
Schriften
Gemäß §
86b Abs.
1 S. 1 Nr.
2 SGG kann das Gericht der Hauptsache in den Fällen, in denen Widerspruch, Anfechtungsklage oder Berufung wie hier keine aufschiebende
Wirkung haben, die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen. Dabei hat als Maßstab zu dienen, zu welchem Ergebnis
eine Abwägung der beteiligten Interessen führt (hier: Zulassungsentziehung bei einem Kinder- und Jugendlichentherapeuten wegen
fehlender Eignung nach rechtskräftiger Verurteilung wegen des Erwerbs kinderpornografischer Schriften). [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: Ärzte-ZV § 21
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