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LSG Bayern, Urteil vom 16.12.2015 - 12 KA 52/15
Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit
1. Bei der Entscheidung über die Zulassungsentziehung handelt es sich um eine gebundene Entscheidung, die sich ausnahmslos nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung beurteilt.
2. Ein Nachschieben von Gründen ist nach § 41 Abs. 2 SGB X bis zur letzten Tatsacheninstanz möglich, wenn wie bei der Zulassungsentziehung eine gebundene Entscheidung vorliegt.
Normenkette:
SGB V § 95 Abs. 6 S. 1
,
SGB V § 99 Abs. 6 S. 1
,
SGB X § 41 Abs. 2
,
Ärzte-ZV § 27
Vorinstanzen: SG München 04.03.2013 S 28 KA 1823/14
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) und 2).
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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