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LSG Bayern, Urteil vom 08.02.2018 - 14 KG 5/15
Bevollmächtigung eines Lohnsteuerhilfevereins in einem Kindergeldverfahren Begriff der Rechtsdienstleistung Keine Bevollmächtigung in Kindergeldangelegenheiten mit grenzüberschreitendem EU-Auslandsbezug
1. Eine Vertretung in einem Antragsverfahren nach dem BKGG mit Bezug in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erfordert ganz vertiefte rechtliche Kenntnisse und eine "besondere" rechtliche Prüfung unter Einbeziehung der koordinierenden europäischen Vorschriften auch zum grenzüberschreitenden Verwaltungsverfahren; damit handelt sich um das Erbringen einer außergerichtlichen Rechtsdienstleistung.
2. Die Bevollmächtigung eines Lonhnsteuerhilfevereins im Verwaltungsverfahren für Kindergeldangelegenheiten mit grenzüberschreitendem EU-Auslandsbezug ist unzulässig.
Normenkette:
SGB X § 13 Abs. 1 S. 1
,
RDG § 2 Abs. 1
,
RDG § 3
Vorinstanzen: SG München 11.11.2015 S 32 KG 5/11
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 11.11.2015 wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die Kosten des Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird zugelassen.
IV.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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