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LSG Bayern, Urteil vom 17.11.2009 - 15 SB 84/07
Anerkennung des Merkzeichens aG im Schwerbehindertenrecht bei einer außergewöhnlichen Schmerzsituation
Beruft sich der Behinderte auf hochgradige und unsägliche Schmerzen im rechten Bein beim Gehen und bestehen keine objektiven Anhaltspunkte für eine außergewöhnliche Schmerzsituation, so zählt er nicht zu den Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeugs bewegen können. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB IX § 69 Abs. 4
,
StVG § 6 Abs. 1 Nr. 14
,
StVO § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 14
,
StVOVwV § 46 Abs. 1 S. 1 Nr. 11
Vorinstanzen: SG Bayreuth 04.06.2007 S 2 SB 231/06
I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 4. Juni 2007 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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