Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Beschluss vom 25.09.2014 - 15 VK 6/15 RG
Befangenheitsantrag im Wege der Anhörungsrüge Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis
1. Über den Weg der Anhörungsrüge kann eine abgeänderte Entscheidung über den Befangenheitsantrag in der Hauptsache nicht realisiert werden.
2. Wegen der abschließenden Entscheidung in der Hauptsache in der Instanz fehlt der Anhörungsrüge gegen einen Befangenheitsbeschluss daher das Rechtsschutzbedürfnis.
3. Auch wenn die Entscheidung über den Befangenheitsantrag gemäß § 177 SGG unanfechtbar ist, besteht in derartigen Fällen gleichwohl unter strengen Voraussetzungen die Möglichkeit, Einwände gegen die Entscheidung über die Richterablehnung im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Revision weiter zu verfolgen.
Normenkette:
SGG § 178a Abs. 4 S. 1
,
SGG § 177
Tenor
I.
Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 25.09.2014, Az.: L 15 VK 6/12, wird als unzulässig verworfen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: