LSG Bayern, Beschluss vom 15.01.2007 - 16 LW 33/05
Entschädigung für Verdienstausfall im sozialgerichtlichen Verfahren beim Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
nach SGB II
Beim Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II können bei der Entschädigung für Verdienstausfall
keine "fiktiven" Einkünfte aus einer nahezu aufgegebenen landwirtschaftlichen oder angemeldeten Agentur-Tätigkeit zugrunde
gelegt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Würzburg 11.10.2005 S 2 LW 2/05