LSG Bayern, Beschluss vom 26.01.2007 - 18 SB 108/05
Entschädigung eines Antragstellers bei unterlassener Benachrichtigung über Aufhebung eines ärztlichen Untersuchungstermins
Nachdem ärztliche Sachverständige bzw deren Praxismitarbeiter gem. §§
103 ff.
SGG herangezogen werden, fällt es in den Verantwortungsbereich des jeweils zuständigen Gerichts, wenn im Geschäftsbetrieb eine
erforderliche Benachrichtigung eines Antragstellers unterbleibt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Würzburg 20.07.2005 S 13 SB 534/04