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LSG Bayern, Urteil vom 09.12.2009 - 2 U 16/07
Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; posttraumatische Belastungsstörung nach Autounfall
Die Kriterien zur Annahme einer posttraumatischen Belastungsstörung sind nicht sämtlich erfüllt, wenn auch bei der Unterstellung, dass ein Autounfall trotz verhältnismäßig nicht schwerwiegender körperlicher Folgen im Hinblick auf Angst während eines Eingeklemmtseins die Voraussetzung eines Ereignisses von katastrophalem Ausmaß erfüllt, nachweisbare akute Überlastungsreaktionen in den ersten zwei Jahren nach dem Unfall fehlen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: SG Augsburg 04.12.2006 S 5 U 241/03
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 4. Dezember 2006 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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