Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Beschluss vom 14.07.2011 - 2 U 254/11
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Prüfung der Erfolgsaussicht
Zur Beurteilung der Erfolgsaussicht für einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe darf und muss sich das Gericht mit einer vorläufigen Prüfung der Erfolgsaussicht begnügen. Der Erfolg braucht zwar nicht gewiss zu sein, muss aber nach den bisherigen Umständen eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich haben. Die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe ist daher gerechtfertigt, wenn aufgrund umfangreicher Ermittlungen im Verwaltungsverfahren keine Notwendigkeit besteht, weitere Ermittlungen von Amts wegen vorzunehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB VII § 45 Abs. 1
,
SGG § 73a
,
ZPO §§ 114ff
Vorinstanzen: SG Augsburg 02.05.2011 S 5 U 325/10
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 2. Mai 2011 wird zurückgewiesen.

Entscheidungstext anzeigen: