LSG Bayern, Beschluss vom 08.01.2007 - 3 U 267/03
Statthaftigkeit der Anhörungsrüge nach § 4a Abs. 1 JVEG im sozialgerichtlichen Verfahren
Die Anhörungsrüge nach § 4a Abs. 1 JVEG ist statthaft, wenn gerügt wird, dass die angefochtene endgültige Kostenentscheidung
nicht vom Einzelrichter getroffen werden durfte, sondern nur vom Senat insgesamt, wodurch das rechtliche Gehör und damit auch
der gesetzliche Richter verweigert worden sei. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: JVEG § 4 Abs. 4 § 4 Abs. 7 § 4a Abs. 1 § 4a Abs. 2
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Vorinstanzen: SG München 13.08.2003 S 9 U 353/99