LSG Bayern, Beschluss vom 18.09.2006 - 3 U 267/03
Anspruch auf Entschädigung im sozialgerichtlichen Verfahren
Wenn beide Beteiligten wider besseres Wissen übereinstimmend eine gerichtlich angeordnete Untersuchung ohne Einwilligung des
anordnenden Gerichts abbrechen, so ist es billig, beiden derart am Abbruch einer Untersuchung Beteiligten einen Entschädigungsanspruch
ganz zu versagen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG München 13.08.2003 S 9 U 353/99