LSG Bayern, Urteil vom 20.01.2005 - 4 KR 141/02
Vorversicherungszeit für die freiwillige Versicherung eines schwerbehinderten Menschens in der gesetzlichen Krankenversicherung
§
9 Abs.
1 Nr.
4 SGB V verlangt nicht das Bestehen einer Familienversicherung des schwerbehinderten Menschen während der von dieser Vorschrift geforderten
Vorversicherungszeit eines Angehörigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Augsburg 19.03.2002 S 12 KR 5/01