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LSG Bayern, Urteil vom 12.01.2017 - 4 KR 295/14
Krankenversicherung Bariatrische Operation als Sachleistung Eintritt der Genehmigungsfiktion und Sachleistungsanspruch
1. Die Genehmigungsfiktion ist auf subjektiv für den Berechtigten erforderliche Leistungen beschränkt; dies bedeutet gleichzeitig, dass die objektive Erforderlichkeit im Sinne der §§ 27 Abs. 1 Satz 1, 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V nicht Voraussetzung für den Eintritt der Fiktion ist.
2. Eine bariatrische Operation in Form einer (stationären) Krankenhausbehandlung in einer Vertragsklinik liegt offensichtlich nicht außerhalb des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenversicherung.
3. Will die Kasse den Eintritt der Genehmigungsfiktion verhindern, muss sie nicht nur rechtzeitig - d.h. vor Ablauf der Frist - einen hinreichenden Grund nennen, sondern auch die exakte Dauer seines voraussichtlichen Bestehens; vor allem aber muss die Krankenkasse ausdrücklich auf die Frist eingehen, deren Einhaltung ihr nicht möglich ist.
4. Der Eintritt der Genehmigungsfiktion bewirkt einen Anspruch auf Gewährung der begehrten Operation als Sachleistung.
5. Der Senat folgt nicht dem 20. Senat des Bayer. LSG (Urteil vom 07.09.2016, L 20 KR 597/15, Rn. 28 ff.), der die Rechtsauffassung vertritt, dass die Genehmigungsfiktion lediglich eine Voraussetzung für einen späteren Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3a Satz 7 SGB V darstelle.
Normenkette:
SGB V § 13 Abs. 3a S. 1 und S. 6-7
Vorinstanzen: SG Regensburg 27.02.2014 S 2 KR 381/13
Tenor
I.
Das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 27. Februar 2014 wird aufgehoben.
II.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine bariatrische Operation in einer Vertragsklinik als Sachleistung zu gewähren.
III.
Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu erstatten.
IV.
Die Revision wird zugelassen.

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