Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Bayern, Beschluss vom 05.01.2017 - 5 KR 182/16
Nichtzulassungsbeschwerde Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale Grundsätzliche Bedeutung Abgrenzung verschiedener Prüfungsregime
1. Grundsätzliche Bedeutung kommt einem Rechtsstreit nur zu, wenn von der Entscheidung der Rechtssache erwartet werden kann, dass sie zur Erhaltung und Sicherung der Rechtseinheit und zur Fortbildung des Rechts beitragen wird.
2. Dies ist wiederum nur dann der Fall, wenn es in einem Rechtsstreit um eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage geht, deren Entscheidung über den Einzelfall hinaus Bedeutung besitzt.
3. Das BSG hat sich mit dem Anwendungsbereich des § 275 Abs. 1c SGB V ausführlich beschäftigt und die verschiedenen Prüfungsregime abgegrenzt; eine Klärungsbedürftigkeit ist insoweit mithin nicht mehr gegeben.
Normenkette:
SGG § 144 Abs. 2 Nr. 1
,
SGB V § 275 Abs. 1c
Vorinstanzen: SG Augsburg 15.03.2016 S 6 KR 166/15
Tenor
I.
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 15. März 2016 wird zurückgewiesen.
II.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Der Streitwert wird auf 300,00 EUR festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: