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LSG Bayern, Urteil vom 21.04.2015 - 5 KR 454/10
Versagung von Krankengeld Beginn des Krankengeldanspruchs Arbeitsunfähigkeit
1. Ob und in welchem Umfang Versicherte Krankengeld beanspruchen können, bestimmt sich nach dem Versicherungsverhältnis, das im Zeitpunkt des jeweils in Betracht kommenden Entstehungstatbestands für Krankengeld vorliegt.
2. Wird Krankengeld wegen ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit begehrt, ist für den Umfang des Versicherungsschutzes der Tag maßgeblich, der dem Tag der AU-Feststellung folgt.
3. Nach der gesetzlichen Regelung ist § 46 S. 1 Nr. 2 SGB V keine bloße Zahlungsvorschrift.
4. Ein Krankengeld-Anspruch entsteht gemäß § 44 SGB V nicht allein durch Eintritt von Arbeitsunfähigkeit.
Normenkette: ,
SGB V § 46 S. 1 Nr. 2
Vorinstanzen: SG Augsburg 26.10.2010 S 10 KR 218/08
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 26. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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