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LSG Bayern, Urteil vom 04.12.2018 - 9 EG 12/17
Elterngeld nach einer Tätigkeit als Abgeordnete Festsetzung auf den Mindestbetrag des Elterngeldes Abgeordnetenbezüge als sonstige Einkünfte
1. Elterngeld für Abgeordnete zu gewähren, würde zu einer Unverträglichkeit mit dem Abgeordnetenstatus führen.
2. Auch im Hinblick auf das Einkommensteuerrecht ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, Abgeordnetenbezüge als sonstige Einkünfte zu kategorisieren.
Normenkette:
BEEG a.F. § 2 Abs. 1
,
BEEG a.F. § 2 Abs. 2
Vorinstanzen: SG München 30.03.2017 S 46 EG 213/14
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 30. März 2017 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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