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LSG Bayern, Urteil vom 23.11.2017 - 9 EG 62/15
Anrechnung; Dienstwagen; Einkommen; Elterngeld; geldwerter Vorteil; Privatnutzung; Einkommensteuerrecht; Sachbezüge
1. Bei der Frage, ob überhaupt relevante Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinn des Elterngeldrechts, kommt es auf das materielle Einkommensteuerrecht, nämlich §§ 2, 8, 19 EStG, an. Das gilt auch für die Frage, ob Sachbezüge relevantes Einkommen sind.
2. Die lohnsteuerrechtliche Handhabung spielt insoweit keine Rolle.
3. Einkommen aus der Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann auch im Elterngeldrecht nur insoweit angenommen werden, als das Fahrzeug tatsächlich hierfür genutzt wird.
Normenkette:
BEEG § 2 Abs. 3
,
BEEG § 2 Abs. 7
,
BEEG § 27 Abs. 1 S. 1
,
EStG § 2
,
EStG § 8
,
EStG § 19
Vorinstanzen: SG München 18.05.2015 S 8 EG 1/14
Tenor
I.
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 18. Mai 2015 wird zurückgewiesen.
II.
Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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