LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.11.2008 - 10 AS 541/08
Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren, Begrenzung des Streitgegenstandes beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
II, Leistungen für Unterkunft und Heizung
Die Beschränkung des Streitgegenstandes in sachlicher Hinsicht auf höhere Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung
ist zulässig, da es sich um einen von den Regelleistungen abtrennbaren Streitgegenstand handelt (hier wegen der Zulässigkeit
der Berufung wegen der Erreichung des erforderlichen Werts des Beschwerdegegenstands). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
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