LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.02.2008 - 14 B 133/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizen, Berücksichtigung von Kindergeld als Einkommen beim
Zuschuss für Auszubildende
Kindergeld ist bei der Bemessung der Höhe des Zuschusses zu den ungedeckten angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung
nach § 22 Abs. 7 des SGB II nicht bedarfsmindernd zu berücksichtigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
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SGB II § 22 Abs. 7 S. 1
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Vorinstanzen: SG Berlin 04.12.2007 S 100 AS 29324/07 ER