LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.01.2007 - 17 R 557/05
Zulässigkeit einer "erstinstanzlichen" Entscheidung im Widerspruchsverfahren
Die Widerspruchsstelle ist funktional und sachlich unzuständig, über ein erstmals im Widerspruchsverfahren geltend gemachtes
Recht "erstinstanzlich" zu entscheiden. Dieser Verfahrensfehler ist im Sinne von § 62 Halbs. 2, § 42 S. 1 SGB X beachtlich und begründet einen Aufhebungsanspruch. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 42 § 65
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Vorinstanzen: SG Berlin 13.04.2005 S 23 RJ 1175/02