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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.01.2021 - 18 AS 1572/18
Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für EU-Bürger Voraussetzungen eines Leistungsausschlusses Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts als Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit
Normenkette:
SGB II §§ 19 ff.
Vorinstanzen: SG Berlin 31.07.2018 S 78 AS 2795/14
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 31. Juli 2018 geändert.
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 13. Januar 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. Februar 2014 und des Rücknahme- und Erstattungsbescheides vom 10. September 2014 sowie unter Änderung des Bescheides vom 3. März 2014 verurteilt, dem Kläger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für die Zeit vom 17. Januar 2014 bis 31. Januar 2014 in Höhe von 195,50 € sowie weitere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe von 33,90 € für Februar 2014 zu gewähren.
Der Beigeladene wird verurteilt, dem Kläger Hilfe zum Lebensunterhalt für die Zeit vom 19. Dezember 2013 bis 31. Dezember 2013 in Höhe von 165,53 € und für die Zeit vom 1. Januar bis 16. Januar 2014 in Höhe von 208,53 € und für den Monat Mai 2014 in Höhe von 58,65 € zu gewähren.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Der Beklagte und der Beigeladene haben dem Kläger je ein Drittel seiner außergerichtlichen Kosten im gesamten Verfahren zu erstatten.
Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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