Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.08.2014 - 18 AS 2532/13
Kostenanrechnung für gemischt beruflich und privat genutztes Kfz Keine überwiegend betriebliche Nutzung Berücksichtigung der Aufwendungen im Rahmen des SGB II
1. Von den mit der Nutzung des Kraftfahrzeugs (Kfz) im Zusammenhang stehenden Kosten können nur betriebliche Fahrten eines ansonsten überwiegend privat genutzten Fahrzeugs Berücksichtigung finden.
2. Dazu ist u.a. auf geführte Fahrtenbücher zurückzugreifen. Sind diese plausibel, so sind die betrieblich veranlassten Fahrten anteilig als Kosten abzusetzen. Private Nutzungen bleiben demgegenüber außen vor.
Normenkette:
SGB II § 40 Abs. 1
,
SGB III § 328 Abs. 3
,
Alg II-VO § 3 Abs. 7
Vorinstanzen: SG Berlin 23.08.2013 S 117 AS 31799/11
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 23. August 2013 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten für das Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: