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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.06.2010 - 19 AS 377/10
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; erneuter Übergangszeitraum für eine Kostensenkung nach einer Unterbrechung des Leistungsbezugs
Ein Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung ist dann nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II auf die angemessenen Kosten beschränkt, wenn eine früher erteilte Kostensenkungsaufforderung in ihrer Warnfunktion insoweit noch fortwirkt, als die Hilfebedürftigkeit auch in der Zeit ohne Leistungsbezug nicht überwunden war und damit durchgehend Anlass zu einer Kostensenkung bestand. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
,
SGB II § 22 Abs. 1 S. 3
Vorinstanzen: SG Berlin 18.02.2010 S 156 AS 4277/10 ER
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 18. Februar 2010 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: