LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.01.2007 - 1 R 1717/05
Anspruch auf berufliche Rehabilitation, Höhe der Kraftfahrzeughilfe
Von Unterhalt iS von § 6 Abs. 2 KfzHV ist zu sprechen, wenn die Zuwendungen des behinderten Menschen wirtschaftlich ins Gewicht fallen, wenn sie mehr als nur einen
geringfügigen Teil des Unterhalts des Familienangehörigen ausmachen und wenn sie dessen Lebensführung merklich verbessern.
Diese Kriterien erfüllt grundsätzlich bereits eine Unterhaltsleistung in Höhe von mindestens 25 v.H. des Regelsatzes der Sozialhilfe
ohne Kosten der Unterkunft. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: KfzHV § 5 § 6 Abs. 1 S. 1 § 6 Abs. 1 S. 2 § 6 Abs. 2 § 6 Abs. 3 S. 1 § 9
Vorinstanzen: SG Potsdam 20.09.2005 S 17 RJ 684/04