Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2009 - 20 B 299/08
Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit eines Antrages bei Vorbefassung der Verwaltung
Ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren nach § 86b Abs. 2 SGG ist insbesondere unzulässig bei Umgehung eines Verwaltungsverfahrens. Deshalb ist grundsätzlich ein Rechtsschutzbedürfnis für einen gegen eine Behörde gerichteten Anordnungsantrag erst dann gegeben, wenn der Antragsteller seinen Antrag im Verwaltungsverfahren geltend gemacht hat und damit erfolglos geblieben ist. Dabei ist es unter Umständen auch zumutbar, ein Verwaltungsverfahren trotz Erstablehnung weiter zu betreiben. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 193
Vorinstanzen: SG Potsdam S 19 AS 1936/07 ER
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Entscheidungstext anzeigen: