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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.07.2014 - 22 R 757/12
Einzelfall zur Rentenberechnung unter Bewertung einer Fachschulausbildungszeit
1. Im Gesetz gibt es für die vom Kläger unter Bezugnahme auf einen allgemeinen Sprachgebrauch vertretene Auffassung, dass die genannten Kalendermonate in (unmittelbarer) Folge stehen müssten, keinen Anhalt.
2. Die Regelung in § 54 SGB VI zu den beitragsgeminderten Zeiten lautet jedenfalls nicht dahingehend, dass "als solche stets die ersten in Folge stehenden 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen ..." gelten würden.
Normenkette: ,
SGB X § 44 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 15.08.2012 S 5 R 817/12
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 15. August 2012 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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