LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.02.2008 - 23 B 277/07
Anspruch auf Prozesskostenhilfe, hinreichende Aussicht auf Erfolg für die Rechtsverfolgung
Eine Klage, mit der der Kläger in Wahrheit nicht die Gewährung von Leistungen, sondern lediglich eine seinen Vorstellungen
entsprechende Bedarfsberechnung begehrt, um diese dem Rentenversicherungsträger im Rahmen eines Verrechnungsverfahrens nach
§§
52,
51 Abs.
2 SGB I vorzulegen, ist mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Berlin 08.10.2007 S 49 SO 2819/06