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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.02.2021 - 25 AS 43/21
Anspruch eines EU-Bürgers auf Arbeitslosengeld II Weite Auslegung des Begriffs des Arbeitnehmers Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert
1. Zur Prüfung der Frage, ob der Betroffene Arbeitnehmer ist, sind bei der Gesamtbewertung des Arbeitsverhältnisses nicht nur Gesichtspunkte wie die Arbeitszeit und die Höhe der Vergütung zu berücksichtigen, sondern auch solche wie der Anspruch auf bezahlten Urlaub, die Geltung von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Anwendung des Tarifvertrags in der jeweils gültigen Fassung auf den Arbeitsvertrag sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses.
2. Starre Lohn- und Arbeitszeitstunden können für die Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft nicht herangezogen werden. Die Annahme, die Grenze der Unwesentlichkeit sei bei einer Wochenarbeitszeit von sechs Stunden erreicht, findet demnach in der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine Stütze und sie erscheint auch nicht sachgerecht.
Normenkette:
SGG § 193
Vorinstanzen: SG Berlin 01.12.2020 S 173 AS 7557/19 WA
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 1. Dezember 2020 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat der Klägerin deren außergerichtliche Kosten auch für das Berufungsverfahren zu erstatten. Im Übrigen findet keine Kostenerstattung statt.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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