LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.02.2008 - 28 AS 1065/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizen, Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft zwischen erwachsenen
Familienmitgliedern
Eine häusliche Gemeinschaft zwischen Eltern und Kindern ist zunächst natürlicherweise vorgegeben. Die häuslichen Verhältnisse
werden trotz Spannungen häufig über den Zeitpunkt des Erwachsenwerdens hinaus beibehalten. Die aus bestehenden Spannungen
folgende Konsequenz, dass jeder im Wesentlichen seiner Wege geht, reicht nicht als Beweis für die Auflösung der Haushaltsgemeinschaft
aus. Soll die häusliche Gemeinschaft aufgelöst werden, muss dies in einer Veränderung der innerfamiliären Lebensgewohnheiten
deutlich werden. Es ist in besonderem Maße zu überprüfen, ob nach außen verlautbarte Erklärungen, wie sie hier im Mietvertrag
abgegeben worden sind, tatsächlich umgesetzt werden oder ob die bisherige Lebensführung beibehalten worden ist. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 § 11 Abs. 2 § 22 Abs. 1 S. 1 § 7 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Berlin 19.09.2006 S 94 AS 4029/06