LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.02.2008 - 28 AS 221/08
Gegenstand des Verfahrens nach § 96 SGG in einem Kassationsverfahren
Bescheide über die Bewilligung von Leistungen für einen anderen Bewilligungszeitraum werden, soweit über die mit diesem Bescheid
gewährten Leistungen hinaus weitere Leistungen begehrt werden, die mittels einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage
verfolgt werden müssten, weder in direkter noch in entsprechender Anwendung des §
96 SGG Gegenstand des Kassationsverfahrens. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]