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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.06.2018 - 31 AS 1600/15
Übernahme einer Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung im Rahmen von SGB-II-Leistungen Prüfung der Angemessenheit von Wohnkosten Einzelfallprüfung
1. Die Angemessenheit von Aufwendungen für eine Wohnung ist nicht anhand von Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gem. § 22 SGB II zu bestimmen.
2. Jede Angemessenheitsprüfung setzt eine Einzelfallprüfung voraus und hat für die Unterkunftskosten und für die Heizkosten getrennt zu erfolgen.
Normenkette:
SGG § 22 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 05.06.2015 S 154 AS 2400/14
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 05. Juni 2015 wird zurückgewiesen.
Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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