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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.09.2015 - 31 AS 862/14
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche Kein Arbeitnehmer- oder Erwerbstätigenstatus bei der Erbringung typischer Mieterpflichten gegenüber dem Vermieter
Reinigungsarbeiten, die üblicher Weise vom Mieter im Rahmen des Mietverhältnisses ausgeübt oder bezahlt werden müssen, vermitteln jedenfalls dann keinen Bezug zum deutschen Arbeitsmarkt, wenn der ausführende Selbstständige oder Arbeitnehmer selbst der Mieter ist. Ein Aufenthaltsrecht als Selbstständiger oder Arbeitnehmer nach dem FreizügG/EU lässt sich so nicht begründen.
Normenkette:
FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 1
,
SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
Vorinstanzen: SG Berlin 14.03.2014 S 115 AS 5406/13
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 14. März 2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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