LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.11.2007 - 32 B 1758/07
Kostenentscheidung nach Missachtung der Beteiligung eines bestellten Bevollmächtigten durch die Behörde
Es kann billigem Ermessen entsprechen, der Behörde die Kosten nach §
193 Abs.
1 SGG aufzuerlegen, obgleich der Eilantrag erst nach positiver Bescheidung bei Gericht eingeht, wenn sie § 13 Abs. 3 SGB X missachtet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 13 Abs. 3 S. 1
,
Vorinstanzen: SG Berlin 22.08.2007 S 113 AS 6035/07 ER