LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.01.2014 - 3 R 1020/08
Versäumung der Berufungsfrist im sozialgerichtlichen Verfahren durch fehlenden Hinweis auf die Möglichkeit der Berufungseinlegung in elektronischer Form; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
1. Der fehlende Hinweis auf die Möglichkeit der Berufungseinlegung in elektronischer Form führt noch nicht zur Unvollständigkeit der Rechtsmittelbelehrung (Anschluss an BSG, Urteil vom 14. März 2013, B 13 R 19/12 R).
2. Eine einfache e-Mail genügt nicht den Anforderungen an die Schriftform.
Normenkette:
SGG § 151 Abs. 1
,
SGG § 153 Abs. 1
,
SGG § 158 S. 1
,
SGG § 65a Abs. 1 S. 1 und S. 3 und S. 4
,
SGG § 66 Abs. 1
,
SGG § 66 Abs. 2
,
SGG § 67
,
SGG § 87 Abs. 1 S. 2
,
SigG § 2 Nr. 3
Vorinstanzen: SG Berlin 19.02.2008 S 5 R 5213/06
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 19. Februar 2008 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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