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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.11.2012 - 3 R 750/12
Verschuldenskosten Ermittlungsbedarf Voraussetzungen der Kostenpflicht des Sozialleistungsträgers Einzelfallabhängige Entscheidung
1. Voraussetzung für die Kostenauferlegung nach § 192 Abs. 4 SGG durch das Gericht auf den Leistungsträger ist in jedem Fall, dass der Lesitungsträger notwendige Ermittlungen im Verwaltungsverfahren unterlassen hat, die im gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden mussten.
2. Dies ist abhängig von den tatsächlichen Umständen im jeweiligen Einzelfall.
Vorinstanzen: SG Berlin 14.08.2012 S 7 R 2295/11
Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 14. August 2012 aufgehoben.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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